Sexualtherapeut:in ist eigentlich kein geschützter Berufstitel. Allerdings braucht man, um in Deutschland Therapie anbieten zu können, eine sog. Heilerlaubnis. Sexualtherapie wird auch als Spezialisierung im Bereich der Psychotherapie verstanden. Um Psychotherapie anbieten zu können, gibt es seitdem 1991 das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft getreten ist, folgende eingeschränkte Möglichkeiten. Psychotherapeut:in darf sich nur nennen, wer einen der folgenden Ausbildungspfade beschritten hat:
Psychologische:r Psychotherapeut:in:
Als Psychotherapeut:in arbeiten dürfen nur Menschen, die nach einem Psychologie-Studium eine Ausbildung in meinem psychotherapeutischen Regelverfahren absolvieren und danach eine Approbation erhalten. Anerkannte Psychotherapieverfahren sind ausschließlich: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, systemische Therapie).
Ärztliche:r Psychotherapeut:in:
Nach Erwerb einer psychotherapeutischen Zusatzqualifikation oder dem Erwerb eines einschlägigen Facharzttitels ist es Ärzten und Ärztinnen erlaubt, sich Psychotherapeut:innen zu nennen.
Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in:
Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen können sich durch Weiterbildung in den oben beschriebenen Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Verfahren, Verhaltenstherapie oder systemische Therapie) als Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in qualifizieren.
Zur Abgrenzung:
Ein bloßes Studium in Psychologie befähigt nicht dazu, Psychotherapie anzubieten und schon gar nicht, sich als Psychotherapeut:in zu bezeichnen. Ein Psychologiestudium ist eine wissenschaftliche Ausbildung, die grundlegend für eine psychotherapeutische Ausbildung qualifiziert.
Welche Möglichkeit gibt es darüber hinaus, Sexualtherapie anzubieten?
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Psychotherapie nach §1 HPG (Heilpraktikergesetz) anzubieten. Dazu ist der sogenannte Heilpraktikerschein erforderlich. Um Sexualtherapie anbieten zu können, reicht es, eine Prüfung zum/zur Heilpraktiker:in mit auf das Gebiet der Psychotherapie begrenzter Erlaubnis (der sog. „Kleine Heilpraktikerschein“) abzulegen. Mit diesem darf man dann Therapie anbieten. Nicht möglich ist es, mit dem Heilpraktikerschein über gesetzliche Krankenkassen abzurechnen. Lediglich einige private Krankenkassen übernehmen (je nach Vertrag) Heilpraktiker:innenleistungen im Bereich Psychotherapie/ Sexualtherapie.
In unserer zweijährigen Ausbildung in Beziehungsdynamischer Sexualtherapie vermitteln wir grundlegende sexualtherapeutische Kompetenzen und Perspektiven. Einige unserer Teilnehmer:innen haben bereits sexualtherapeutische Praxen begründet oder ihre Arbeit in verschiedenen Feldern wie Sexualpädagogik, Tantragruppen, Tantramassage oder systemische Familientherapie um sexualtherapeutische Sichtweisen erweitert.
Anmerkung:
Wir weisen darauf hin, dass dies keine rechtlich bindende Aussage ist.